Mit dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschl. vom 24.01.2023, Az. I-3 Wx 105/22) beschäftigen. Ein Testamentsvollstrecker ist dazu verpflichtet, für die Erben ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Im konkreten Fall beantragten die Erben den Testamentsvollstrecker
Erbrecht
Häufig wünschen Ehegatten, dass nach dem Tod des Erstversterbenen keines der Kinder einen Pflichtteil fordert und der Nachlass dem überlebenden Ehegatten ungeschmälert und ungestört zusteht. Aus diesem Grund werden in Testamenten sog. Pflichtteilsstrafklauseln vereinbart, wonach das
Häufig werden aus unterschiedlichen Gründen Erbschaften ausgeschlagen, z.B. wegen einer drohenden Erbschaftsteuer oder um eine bestimmte Person zu begünstigen, sog. lenkende Ausschlagung. Die Frage, ob im Falle einer solchen „lenkenden Ausschlagung“, bei der es dem Ausschlagenden
1. Ein Testament kann nur beim Notar erstellt werden! Falsch, ein Testament kann jeder handschriftlich erstellen. Das gesamte Testament muss von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Es sollte Ort und Datum enthalten. 2. Ein Testament kann
Zum 01. Januar 2023 werden die Bewertungen für Immobilien im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungssteuer deutlich erhöht. Hierdurch ist zu erwarten, dass zukünftig auf deutlich mehr übertragenes Vermögen Erbschaft- und Schenkungssteuer zu bezahlen sein wird als
Zum 01.01.2023 droht eine deutliche steuerliche Verschlechterung für die Übertragung von Immobilien durch Erbschaft oder Schenkungen. Die Bundesregierung plant zwar keine Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, möchte aber die Bewertung der Immobilien extrem verschärfen. Das Bewertungsverfahren
In der erbrechtlichen Beratung spielt immer eine große Rolle, wie man für eines oder mehrere Kinder den Pflichtteil vermeiden oder zumindest minimieren kann. Dies ist nach deutschem Recht kaum möglich, was der Bundesgerichtshof (BGH) wieder einmal
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll einem zur gesetzlichen Erbfolge berufenen Abkömmling, der den Erblasser in besonderer Weise unterstützt hat, ein Ausgleich für an den Erblasser erbrachter Leistungen gewährt werden, soweit ein solcher Ausgleich nicht bereits
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