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Baurecht

Über die Zulässigkeit von Nutzungsuntersagungen wird gerne und oft gestritten; dabei sind die Voraussetzungen hierfür in der Rechtsprechung geklärt. Eine aktuelle Entscheidung des VGH Bayern (Beschluss vom 21.10.2024 – 1 CS 24.1295) spiegelt die Rechtslage wider:
Die Problematik ist altbekannt, führt aber in praxi immer wieder zu Abgrenzungsproblemen. Mit dieser Frage hatte sich unlängst das Kammergericht in einer Entscheidung vom 03.03.2023 (Az.: 21 U 102/21) zu befassen. Der Sachverhalt in Kürze: Der
Mit Urteil vom 23.2.2024 (V ZR 132/23) hat der BGH für Rechtsklarheit gesorgt. Die ersten beiden Leitsätze der Entscheidung lauten: Das ist auch richtig: Es ist zwar verständlich, dass bei Mehrhausanlagen aus verschiedenen Gründen eine möglichst
Es ist im Grunde nichts Neues: Im Bereich der sog. Risikogewerke ist der mit der Bauleitung befasste Architekt schnell in der Haftung. Eine aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorf (Az.: 23 U 209/2021) hat diese Rechtsprechung bestätigt.
Mit der in der Überschrift dargestellten Problematik, die in jetziger Zeit und vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Vorstellung der Nachverdichtung von hoher Aktualität ist, hatte sich das OVG Niedersachsen zu befassen (Urteil vom 10.06.2024 – 1
Diese Problemstellung taucht immer wieder als beliebtes Instrument des Bauherrn, sich der Honorarforderung des Architekten zu erwehren, auf. Mit dieser Konstellation befasste sich zuletzt auch das OLG Karlsruhe in einer Entscheidung vom 15.01.2021 (Az. 8 U
Die Klärung der Frage, wann die Variationsbreite einer bisherigen Nutzung überschritten und damit baurechtlich genehmigungspflichtig wird, kann im Einzelfall problematisch sein. Mit dieser in praxi nicht seltenen Konstellation hatte sich das OVG Sachsen-Anhalt im Rahmen einer