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Arbeitsrecht

Vor dem Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ist vom Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen, wenn der Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Der Arbeitgeber muss in einem solchen Fall
Mitarbeiter, die ein vom Arbeitgeber gestelltes Dienstfahrzeug auch privat nutzen dürfen, versteuern diesen geldwerten Vorteil in der Regel nach der sogenannten 1%-Regelung, um kein Fahrtenbuch führen zu müssen. Die gesetzliche Regelung einer solchen Pauschalversteuerung (§ 6
Eine Verlängerung der Probezeit über 6 Monate hinaus ist praktisch nicht möglich, weil ein Mitarbeiter nach Ablauf dieser Zeit Kündigungsschutz erhält, sofern der Arbeitgeber „regelmäßig“ mehr als 10 vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter hat. Was kann ein solcher Arbeitgeber