Das Steuerrecht ist immer wieder für Überraschungen gut. So wurde von der Finanzverwaltung nunmehr in einem Fall Erbschaftsteuer festgesetzt, obwohl die Erben noch überhaupt nicht bekannt waren. Ca. 2 Jahre nach dem Tod des Erblassers bestand hinsichtlich eines
Rechtsanwalt & Steuerberater Tobias Rommelspacher
Häufig ist zwischen der Finanzverwaltung und dem Steuerpflichtigen die Aufteilung des Kaufpreises für eine vermietete Immobilie auf das Gebäude sowie den Grund und Boden für die Zwecke der Bemessung der Absetzung für Abnutzung (AfA) streitig. Diesbezüglich
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 13.08.2020 (VI R 15/18) entschieden, dass selbst solche Zivilprozesskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sind, wenn sie für einen Umgangsrechtsstreit zwecks Rückführung eines entführten Kindes aus dem Ausland nach
Das Finanzgericht München musste in einem Fall darüber entscheiden, ob die Errichtung eines Mausoleums mit Kosten von 420.000 € als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer abzugsfähig ist (FG München, Urt. v. 23.3.2020 – 4 K 2077/19). Das
Aufgrund eines früheren Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes musste der Gesetzgeber die Besteuerung von Leibrenten neu regeln. Trotz dieser Änderung ist nach wie vor höchst streitig, ob dennoch eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vorliegt. Zwischenzeitlich haben zwei Finanzgerichte entsprechende Klagen entschieden. Das hessische Finanzgericht meinte,
Ein Erblasser wollte ganz sicher sein, dass sein Testament von seinen Erben gefunden wird. Aus diesem Grund erstellte er an einem Tag zwei identische Testamente und verwahrte diese an unterschiedlichen Orten. Im Laufe der Zeit schienen
Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Berücksichtigung eines verjährten Pflichtteilsanspruchs im Rahmen der Erbschaftsteuer hat für die Beratungspraxis große Relevanz. Im vom BFH zu entscheidenden Fall machte der Sohn des verstorbenen Vaters zunächst gegenüber seiner Mutter keinen
Ab kommenden Mittwoch (01.07.2020) werden für einen Übergangszeitraum von 6 Monaten die derzeit geltenden Umsatzsteuersätze von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt. Es besteht somit dringender Handlungsbedarf. Man wird für
Neueste Kommentare