Der gesetzliche Urlaubsanspruch eines seit Beginn oder im Verlauf des Urlaubsjahres arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers verfällt bei ununterbrochen fortbestehender Arbeitsunfähigkeit nicht zum Ende des Urlaubsjahres und auch nicht zum 31. März des Folgejahres; erst 15 Monate nach			
										Rechtsanwalt Dr. Thomas Prüß
				Bei der Regulierung von Fahrradunfällen wird von den Unfallverursachern bzw. deren Haftpflichtversicherer immer wieder die Frage einer Mitschuld thematisiert, wenn der beim Unfall verletzte Radfahrer keinen Fahrradhelm getragen hat, da sich in den zurückliegenden Jahren die			
										
				Das Telefonieren mit einem Handy in der Hand während der Autofahrt ist verboten. Da die modernen Geräte weit mehr können, als nur zu telefonieren, sah sich der Gesetzgeber zu einer Klarstellung veranlasst. Die mit der 53.			
										
				Wird ein Arbeitnehmer bei einem Unfall verletzt und dadurch arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber das vereinbarte Entgelt trotz der Arbeitsunfähigkeit für maximal 6 Wochen weiter zahlen. Grundlage ist das am 1. 6. 1994 in Kraft getretene Entgeltfortzahlungsgesetz			
										
				Nach der in § 622 Abs. 6 BGB normierten Grundregel darf für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer keine längere Frist als für die Kündigung durch den Arbeitgeber vereinbart werden. Dies gilt grundsätzlich sowohl für			
										
				Hat ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug unverschuldet einen Unfallschaden erlitten, darf er seinen Kfz-Schaden, sofern die Voraussetzungen für eine fiktive Schadenberechnung vorliegen, auf der Grundlage der üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt beziffern, die ein von ihm			
										
				Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil das Erstfahrzeug seine Geschwindigkeit vermeintlich grundlos für das nachfolgende Fahrzeug verringert, um zu wenden oder nach einer Wendemöglichkeit zu suchen, kommt es zwischen den beteiligten Fahrzeuglenkern bzw. deren Haftpflichtversicherer regelmäßig			
										
				Gemäß § 21a StVO sind vorgeschriebene Sicherheitsgurte in einem Fahrzeug während der Fahrt von allen Fahrzeuginsassen anzulegen; Abs. 1 S. 1 enthält dabei eine allgemeine Gurtpflicht während der Fahrt, sofern nicht von der Straßenverkehrsbehörde gemäß §			
										
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
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