Ein Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Auf sein Verlangen muss sich die Beurteilung neben den Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit auch auf Leistung und Verhalten erstrecken (§ 109
Rechtsanwalt Dr. Thomas Prüß
Bezahlt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter die Kosten einer beruflichen Fortbildung, durch deren erfolgreiche Teilnahme dieser seine Chancen auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert, besteht ein legitimes Interesse des Arbeitgebers, den Mitarbeiter im Anschluss wenigstens für einen
Bei Konflikten im Arbeitsverhältnis ist dem Arbeitgeber meist daran gelegen, die bestehenden Probleme mit dem Mitarbeiter in einem gemeinsamen Personalgespräch zu erörtern. Der Mitarbeiter als „schwächere“ Partei empfindet eine solche offene Konfrontation mit seinem Arbeitgeber oftmals
Gemäß § 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns. Zum persönlichen Anwendungsbereich gehören auch Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes,
Im Rahmen eines modernen HR-Managements stehen heute viele Arbeitgeber vor der Frage, ob sie die bisher in Papierform geführten Personalakten digitalisieren sollen. Dabei ist die digitale Personalakte die elektronische Form der Personalakte. Statt in Papierform werden
Mitarbeiter haben einen in § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) normierten Anspruch darauf, dass ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird. Arbeitgeber dürfen einen solchen Antrag auf Teilzeit dabei nur unter strengen Voraussetzungen ablehnen. Der Teilzeitanspruch gilt
Das Bundeskabinett hat am 23.2.2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen. Nach diesem Entwurf soll der Mindestlohn zum 1. Oktober dieses Jahres
Während der Schwangerschaft ist die Kündigung gegenüber einer Frau unzulässig (§ 17 Abs. 1 MuSchG). Dieser Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen knüpft am tatsächlichen Vorliegen einer Schwangerschaft an und kann auch nachträglich noch eingewandt werden, wenn die
Kategorien
Schlagwörter
Anfechtungsklage
Arbeitsrecht
Beschluss
Betriebskosten
BGH
Bundesfinanzhof
Düsseldorfer Tabelle
Eigenbedarfskündigung
Eigentümer
Eltern
Erbe
Erbrecht
Erbschaftsteuer
Fachanwalt
Isny
Kind
Kindergeld
Kindesunterhalt
Kosten
Kündigung
Mieter
Mietrecht
Mietvertrag
Mängel
Oberschwaben
Ravensburg
Rechtsanwalt
Regine Nick
Reiserecht
Schadensersatz
Scheidung
Schenkung
Schenkungsteuer
Sorgerecht
Steuerberater
Steuerrecht
Testament
Unterhalt
Urteil
Verjährung
Vermieter
Verwalter
Wangen
WEG
Wohnungseigentum
Neueste Kommentare