Sog. Groß-Kitas lösen immer wieder Streit über die Zulässigkeit derselben insbesondere in Wohngebieten aus. Diese „Konfliktlage“ war Gegenstand einer Entscheidung des OVG Schleswig-Holstein vom 01.02.2019. Der Sachverhalt: Der Eigentümer eines Wohngrundstückes im nichtbeplanten Innenbereich wandte sich
Rechtsanwalt Walther Glaser
Über diese Konstellation hatte das Amtsgericht Dortmund mit Urteil vom 21.08.2018 – 425 C 3166/18 – zu entscheiden. Dem lag folgendes zugrunde: Ein Bauträger und ein (potentieller) Erwerber schlossen privatschriftlich eine sogenannte Reservierungsvereinbarung, die auszugsweise lautete:
Sachverhalt: Um diese Fragestellung ging es anlässlich eines Berufungsverfahrens vor dem OLG Zweibrücken. Der Bauträger hatte sich dem Erwerber gegenüber (im Rahmen eines Bauträgervertrages) verpflichtet, ein Reihenhaus zu errichten. Der Erwerber wollte für etwaige Änderungen an
Betrieb muss nachweislich lebensfähig sein. Mit der Abgrenzung, was bauplanungsrechtlich als privilegierter landwirtschaftlicher Betrieb und nicht (nur) Hobby gilt, hatte sich der VGH Bayern in einer Beschlussentscheidung vom 07.11.2018 (Az.: 9 ZB 15.679) zu befassen. Dabei
Ohne Baugenehmigung gebaut: Nutzungsuntersagung ist zulässig Der VGH Bayern hatte sich i.R. einer Beschlussentscheidung vom 14.09.2018 mit der Überprüfung einer behördlichen Nutzungsuntersagung wegen einer ungenehmigten Baumaßnahme zu befassen. In der Sache ging es um Folgendes: Ein
Wann beginnt die Verjährung? Mit dieser Fragestellung hatte sich das OLG Düsseldorf in einer Entscheidung vom 11.03.2016 zu befassen. Es ging um folgenden Sachverhalt: Der Auftraggeber (AG) nimmt den Auftragnehmer (AN) auf der Grundlage eines VOB/B-Vertrages
Das OLG München hatte sich im Rahmen einer Beschlussentscheidung vom 13.01.2016 mit der Frage zu befassen, ob ein Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Auftragnehmer wegen Mängeln in einem anderen Gewerk im Rahmen eines einheitlichen Bauvorhabens geltend
Die Problemstellung: Ein Bauunternehmer wurde im Jahr 2015 beauftragt, in ein Wohngebäude Fenster- und Türelemente sowie Rolläden einzubauen. Für die vom Unternehmer eingebauten Rolläden waren weder Herstellererklärungen vorhanden noch lag eine CE-Kennzeichnung vor. Auf der Grundlage
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