Problemstellung: Mit der immer wieder auftauchenden Problemstellung, dass Architekten Bauherren zu gerichtlichen Themen beraten, hatte sich das OLG Koblenz im Rahmen einer Entscheidung vom 07.05.2020 (Az.: 3 U 2182/19) zu befassen: Der Sachverhalt: Ein privater Bauherr
Rechtsanwalt Walther Glaser
Problemstellung: Der VGH Bayern hatte sich in einer Beschlussentscheidung vom 24.02.2020 mit der Zulässigkeit eines Biergartens in einem Allgemeinen Wohngebiet zu befassen. Dem Betreiber eines Restaurants wurde die Baugenehmigung zur Errichtung eines Biergartens an ein bestehendes
Problemstellung: Mit dieser Problematik hatte sich das OLG Köln im Rahmen einer Beschlussentscheidung vom 03.12.2019 (14 U 25/19) zu befassen. Es ging um Folgendes: Der Eigentümer eines Grundstückes, auf der ein nicht mehr genutztes Gebäude stand,
Problemstellung: Der Eigentümer/Betriebsinhaber landwirtschaftlich genutzter Grundstücke wandte sich im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens gegen eine sog. Außenbereichssatzung, deren Geltungsbereich auch dessen Betriebsgrundstücke einschloss. Dieses Planungsinstrumentarium dient Gemeinden dazu, die Zulässigkeit von Wohnbebauung und Ansiedlung kleinerer Handwerks- und
Die auf Dachflächen angebrachte Photovoltaikanlagen werden oftmals als störend für das Ortsbild wahrgenommen. Da solche Anlagen nach den meisten Landesbauordnungen verfahrensfrei sind, stellt sich die Frage, ob einem entsprechenden „Wildwuchs“, durch sog. Gestaltungssatzungen begegnet werden kann.
Der Fall: Ein Bauträger nimmt den von ihm mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten wegen Mängel und Defiziten der Bauausführung in Anspruch. Er reklamiert Kosten, die zur Beseitigung der sich aus einem Gutachten ergebenen Mängel notwendig sind.
Über diese, in der Baupraxis immer wieder auftretende Konstellation hatte das OLG Hamm in einer Entscheidung vom 13.07.2017 (Az. 24 U 117/16) zu befinden. Im Einzelnen ging es um Folgendes: Der Auftraggeber hatte (gemäß § 4
Verbraucherbauvertrag: Änderungsvorbehalt Das OLG Brandenburg hatte auf die Klage eines Verbraucherschutzverbandes über die Rechtswirksamkeit der von einem Unternehmer vorformulierten Bauvertragsklausel folgenden Inhaltes zu befinden: „Wesentliche Veränderungen zu den Zeichnungsmaßnahmen und den Ausstattungsmerkmalen der technischen Baubeschreibung im
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