Problemstellung/Sachverhalt: Ein Bauträger errichtet eine Wohnanlage. Zum Zeitpunkt der Errichtung galt die EnEV 2002. Die Eigentümergemeinschaft reklamiert seit längerer Zeit von dem Bauträger einen Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung i. H. v. rund 150.000,00 € wegen vorhandener Mängel
Rechtsanwalt Walther Glaser
Über die interessante Frage, welches Schallschutzniveau ein Fertighaus aufweisen muss, hatte das OLG Saarbrücken in einer beachtenswerten Entscheidung vom 30.07.2020 zu entscheiden. Es ging um Folgendes: Ein Besteller schließt mit einem Fertighaushersteller einen Bauvertrag über die
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich in einer jüngeren Entscheidung mit der Zulässigkeit von Verlängerungsklauseln im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Maklervertrages befasst. Der Entscheidung vom 28.05.2020 (I. ZR 40/19) lag folgendes zu Grunde: Ein Makler
Eine wartungsintensive Sonderkonstruktion im Rahmen eines Bauträgervertrages war Gegenstand einer Beschlussentscheidung des OLG München vom 11.03.2020 (Az.: 28 U 4568/19). In der Sache ging es um Folgendes: Ein Bauträger verlangt die Zahlung der Fertigstellungsrate und Auszahlung
Mit der Problematik eines (übergreifenden) Bestandschutzes für Grenzbauwerke hatte sich der VGH Baden-Württemberg in einer Entscheidung vom 19.05.2020 (Az.: 5 S 437/18) zu befassen. In der Sache ging es um Folgendes: Anlässlich einer Baukontrolle wurden Baumaßnahmen
Problemstellung: Mit der immer wieder auftauchenden Problemstellung, dass Architekten Bauherren zu gerichtlichen Themen beraten, hatte sich das OLG Koblenz im Rahmen einer Entscheidung vom 07.05.2020 (Az.: 3 U 2182/19) zu befassen: Der Sachverhalt: Ein privater Bauherr
Problemstellung: Der VGH Bayern hatte sich in einer Beschlussentscheidung vom 24.02.2020 mit der Zulässigkeit eines Biergartens in einem Allgemeinen Wohngebiet zu befassen. Dem Betreiber eines Restaurants wurde die Baugenehmigung zur Errichtung eines Biergartens an ein bestehendes
Problemstellung: Mit dieser Problematik hatte sich das OLG Köln im Rahmen einer Beschlussentscheidung vom 03.12.2019 (14 U 25/19) zu befassen. Es ging um Folgendes: Der Eigentümer eines Grundstückes, auf der ein nicht mehr genutztes Gebäude stand,
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