Nach § 23 Abs. 1a StVO a.F. war die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons beim Führen eines Fahrzeugs verboten, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden musste. In der Praxis
30. April 2019
Der Bundesgerichtshof hatte über einen Antrag auf Berichtigung des Geburtenregisters zu entscheiden. Ein deutsches Ehepaar hatte sich mithilfe einer Leihmutter in der Ukraine seinen Kinderwunsch erfüllt. Die Ukrainerin trug das Kind aus und brachte es in
Sachverhalt: Um diese Fragestellung ging es anlässlich eines Berufungsverfahrens vor dem OLG Zweibrücken. Der Bauträger hatte sich dem Erwerber gegenüber (im Rahmen eines Bauträgervertrages) verpflichtet, ein Reihenhaus zu errichten. Der Erwerber wollte für etwaige Änderungen an
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