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Nutzungsänderung

Wer seine Räumlichkeiten über Jahre hinweg nutzt, verlässt sich oft darauf, dass die einmal erteilte Baugenehmigung gewissermaßen „ewig“ gilt. Besonders wenn in einem Gebäude über viele Jahre eine bestimmte Nutzung bestand, erscheint es selbstverständlich, jederzeit zu
Die Klärung der Frage, wann die Variationsbreite einer bisherigen Nutzung überschritten und damit baurechtlich genehmigungspflichtig wird, kann im Einzelfall problematisch sein. Mit dieser in praxi nicht seltenen Konstellation hatte sich das OVG Sachsen-Anhalt im Rahmen einer