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Rechtsanwalt Dr. Boris Mattes

Ist im Mietvertrag nicht wirksam die Räum- und Streupflicht auf den Mieter übertragen, so kann bei etwaigen Schäden selbst in einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft eine Haftung des Vermieters bestehen, wie ein aktueller Fall vor dem Bundesgerichtshof (Urteil
In einer weiteren Entscheidung (BGH Urt. v. 14.2.2025 – V ZR 236/23, BeckRS 2025, 1789) unterstreicht der Bundesgerichtshof die weitgehende Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer über § 16 Abs. 2 WEG die Kostenverteilung (von der in der Gemeinschaftsordnung
Ein Klassiker im Versicherungsrecht sind Schäden durch Waschanlagen. Gerade Anbauteile wie Spoiler reißen immer wieder gerne ab. Betreiber von Waschanlagen haben deshalb meist in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Ausschluss für nicht serienmäßige Anbauteile. Diese AGBs hängen