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Zurückbehaltungsrecht

Das OLG Braunschweig hatte mit Urteil vom 12. September 2024 (Az. 8 U 14/22) über die Frage zu entscheiden, ob ein Unternehmer berechtigt ist, Restarbeiten einzustellen, wenn der Auftraggeber eine fällige Schlussrechnung nicht begleicht. Ausgangspunkt war
Das OLG Düsseldorf hatte in einer Entscheidung vom 16.06.2017 über folgenden (verkürzten) Sachverhalt zu entscheiden: Der Auftragnehmer (AN) verklagt den Auftraggeber (AG) auf restlichen Werklohn für die Verlegung einer Fußbodenheizung im Neubau eines Wohngebäudes nebst Doppelgarage.