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Wegfall der Geschäftsgrundlage

Ein Klassiker im Familienrecht sind Investitionen von nichtehelichen Lebenspartnern in die Immobilie des anderen. Auch wenn Juristen immer wieder dazu raten, miteinander ausdrückliche Regelungen zu vereinbaren und diese auch schriftlich zu fixieren – am besten natürlich
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass größere Geldgeschenke der Eltern eines nicht miteinander verheirateten Ex-Partners nach einer Trennung zurückgezahlt werden müssen, wenn die nichteheliche Lebensgemeinschaft des Paares kurze Zeit nach der Schenkung endet. Bei einer Grundstücksschenkung