Ein in der Praxis sehr häufig auftretendes Problem ist die Forderung enttäuschter oder missgünstiger Erben nach einem völlig wertlosen oder überflüssigen Nachlass- bzw. Vermögensverzeichnis. Mit dieser Problematik musste sich nunmehr auch das Oberlandesgericht München bei einer Vor-
Wangen
Wir haben bereits mehrfach auf Auslegung im Zusammenhang mit Testamenten hingewiesen. Dieser Dauerbrenner war wieder einmal Gegenstand einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 12.11.2019 (31 Wx 183/19). Eine Auslegung ist immer dann notwendig, wenn sich der
Derzeit sind beim Bundesverfassungsgericht zwei Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzhöhe bei Nachzahlungszinsen für Steuerforderungen anhängig. Eventuell eingelegte Einspruchsverfahren ruhen für Zeiträume ab dem 01.01.2010; zudem ist seitens der Finanzämter eine Aussetzung der Vollziehung in jedem Fall
Der Bundesfinanzhof musste darüber entscheiden, ob für Erbschaftsteuerschulden eine Beschränkung auf das Nachlassvermögen besteht, § 2059 BGB. Dies wurde in einer Entscheidung vom 04.06.2019 (V II R 16/18) verneint. § 2059 BGB finde auf Nachlassverbindlichkeiten Anwendung,
Im Rahmen der Herbst-Information des Haus- und Grundbesitzervereins Ravensburg/Tettnang/Wangen halten die Rechtsanwälte Dr. Boris Mattes und Tobias Rommelspacher am Donnerstag, den 24. Oktober 2019, um 18:30 Uhr im Gemeindezentrum Sankt Ullrich, Karl-Speidel-Straße 11, 88239 Wangen einen Vortrag.
Die Bundesregierung hat nunmehr doch nach langen Beratungen das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus verabschiedet. Dieses ist am 08. August 2019 in Kraft getreten. Danach können in den ersten vier Jahren neben der Regelabschreibung von
Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, ist das Steueraufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2018 auf 6,7 Milliarden € gestiegen. Insgesamt wurden durch die Finanzämter Vermögensübertragungen in Höhe von 84,7 Milliarden € veranlagt. Daran sieht man, dass trotz
Grundsätzlich gilt im Erbrecht die Testierfreiheit des Erblassers, welcher die Erbfolge nach seinen eigenen persönlichen Vorstellungen gestalten kann und darf. Im Normalfall ist der Testierfreiheit immer der Vorzug gegeben, diese kann allerdings aufgrund einer sittenwidrigen Anordnung eingeschränkt sein. Eine
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