Die Gerichte beschäftigten sich mit der Frage, ob ein Eigentümer zur Entfernung seiner Schottergärten verpflichtet werden könne. Dies wurde bejaht.
Verwaltungsgericht
Zur Frage, wann einem Bebauungsplan die städtebauliche Erforderlichkeit fehlt, z.B. weil er nur die Verhinderung eines konkreten Vorhabens bezweckt.
Der politische Wille ist eindeutig: Es soll eine ausreichende Anzahl an Plätzen in Krippen und Kindergärten zur Verfügung stehen. Und zwar für alle Kinder, deren Eltern einen solchen Kita-Platz begehren. Mit der Frage, ob der Staat
Öffentlich-rechtliche Normen wie z.B. die Bauordnungen der Länder spielen zwar primär im Verwaltungsrecht eine Rolle. Aber auch vor Zivilgerichten kann man sich über § 823 Abs. 2 BGB auf diese Normen berufen, denn sie gelten als
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