BGH, Urt. v. 26.1.2024 – V ZR 162/22: Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass es zu den Pflichten eines Verwalters gehört, von der WEG beauftragte Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr zu überwachen. So ist der Verwalter
Verwalter
Die Leitsätze der Entscheidung BGH, Urt. v. 9.2.2024 – V ZR 6/23, lauten wie folgt: Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes sind Binnenstreitigkeiten der WEG zwischen dem Verband der Wohnungseigentümer einerseits und den betroffenen Eigentümern andererseits auszufechten.
Seit Inkrafttreten der WEG-Reform zum 01.12.2020 sollte im WEG-Recht vieles besser werden. Naturgemäß hat die Umgestaltung des alten Gesetzes und seine komplette Neufassung in der Praxis zu vielen Fragen und unterschiedlichen Auffassungen geführt. Insofern ist jedes
Im Zuge der WEG-Reform stellen sich naturgemäß neue Auslegungsfragen und Probleme. In manchen Punkten kann man zwar begründet annehmen, dass die Gesetzeslage nach dem neuen Gesetzestext klar ist, doch herrscht naturgemäß sokurze Zeit nach Inkrafttreten der
Seit Inkrafttreten des neuen Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist eindeutig geregelt, dass der Verwalter die Gemeinschaft vertritt und, sollte es keinen Verwalter geben, alle Miteigentümer zusammen die WEG vertreten (einstimmig). Nicht ausdrücklich geregelt ist hingegen der Fall, dass
Seit dem 01.12.2020 gilt das WEG in seiner neuen Form. Anders als nach bisheriger Rechtslage sieht das Gesetz vor, dass z. B. Ansprüche gegen Nachbarn der WEG einheitlich von der WEG, diese vertreten durch den Verwalter,
Der Bundesgerichtshof hat im Juli diesen Jahres ein recht interessantes Urteil im Hinblick auf die Verwalterbestellung und den Abschluss des Verwaltervertrages erlassen, zudem nun die ausführlichen schriftlichen Entscheidungsgründe veröffentlicht wurden. Sowohl für Wohnungseigentümer als auch Verwalter
Ein Verwalter muss bei Instandhaltung- oder Instandsetzungsmaßnahmen für die Beratung und Beschlussfassung der Eigentümer auf einer Wohnungseigentümerversammlung mehrere Alternativen aufzeigen, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 19. Juli 2019 (V ZR 75/18) klargestellt hat. Der
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