Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Suche
Close this search box.

Willkommen auf dem Blog der Rechtsanwälte
Rommelspacher Glaser & Partner

Übertragung

BGH, Beschluss vom 18. April 2024 – V ZB 51/23 Das Gesetz und die Gerichte wollen Minderjährige vor rechtlichen Nachteilen schützen. Dies gilt gerade auch für Immobiliengeschäfte, weil das Eigentum nicht nur Vorteile, sondern auch Pflichten
Zum 01.01.2023 droht eine deutliche steuerliche Verschlechterung für die Übertragung von Immobilien durch Erbschaft oder Schenkungen. Die Bundesregierung plant zwar keine Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, möchte aber die Bewertung der Immobilien extrem verschärfen. Das Bewertungsverfahren