Das Bundesverfassungsgericht hat die mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen die Masernimpfflicht richteten. Die Beschwerdeführenden sind Eltern von Kindern, die kommunale Kindertagesstätten besuchen oder von einer Tagesmutter betreut werden sollten. Die Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen die
Tagesmutter
Eltern haben Anspruch auf Bereitstellung eines Kinderbetreuungsplatzes. Gegebenenfalls muss der Jugendhilfeträger Tagesmütter benennen, die zur Betreuung bereit sind. Sind die Eltern von den Kosten der Betreuung generell befreit, gilt dies auch für private Zuzahlungen an die
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