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Sanierung

Mit Urteil vom 22.01.2020 (V ZR 12/19) hat der BGH unterstrichen, dass bei einer Klage auf Beseitigung einer Störung der Antrag des Klägers richtig formuliert ist, wenn er zwar das zu erreichende Ziel bestimmt genug benennt,
Wenn ein Eigentümer umfangreiche Renovierungsmaßnahmen oder Sanierungsarbeiten in seiner Immobilie vornimmt, kann es immer wieder zum Streit mit Mietern oder anderen Eigentümern kommen – gerade im Bereich des Wohnungseigentums – welchen technischen Stand die just ausgeführten