Grundsätzlich können Aufwendungen für einen Firmenwagen steuerlich geltend gemacht werden, auch wenn dieser privat genutzt wird. Allerdings kann bei unangemessenen, z.B. zu teuren oder ausgefallenen, Fahrzeugen auch ein Abzug versagt werden. Dies entschied nun der Bundesfinanzhof (BFH).
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Nach der seit 17.08.2015 anzuwendenden EU-Erbrechtsverordnung richtet sich für alle Todesfälle nach diesem Tag die Bestimmung des materiellen Erbrechts. Nach den einheitlichen Kriterien bestimmt sich, welches Mitgliedsland und welches Recht für Entscheidungen bezüglich des gesamten Nachlasses, unabhängig davon
Landgericht Landshut, Beschluss vom 08.02.2018 – 14 S 3021/17 – Hat ein Fluggast einen Platz in der Economy-Class gebucht, so rechtfertigt die Annullierung dieses Fluges nicht die Buchung eines Ersatzfluges in der Business-Class. Ein Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten gegen
Ausgangspunkt: Die EU-Fluggastrechteverordnung findet nur Anwendung auf Fluggäste, die im Gebiet eines Mitgliedsstaates einen Flug antreten; der Zielflughaben muss hingegen nicht innerhalb der EU liegen. Der EuGH hat entschieden, dass die Verspätung, die zum Ausgleichsanspruch nach
Die Frage der Testierfähigkeit eines Erblassers spielt in der Praxis eine große und häufige Rolle, insbesondere dann, wenn ein Erbe ohne Kenntnis der anderen potentiellen Erben den Erblasser mit einem Notar aufsucht und sich als Alleinerben im
Nach dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) ist der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums des Familienheims unter Umständen von der Erbschaftsteuer befreit. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist ausschließlich der Erwerb von Eigentum steuerbefreit. Ein bloßer Eigentumsverschaffungsanspruch, zwar gesichert durch eine
Dem Arbeitgeber obliegt gem. § 611a BGB gegenüber dem Arbeitnehmer ein Weisungsrecht den Inhalt, die Durchführung, die Zeit und den Ort der Tätigkeit betreffend. Dabei hat der Arbeitgeber aber nach § 106 GewO die Grenzen der
Minijobs sind Arbeitsverhältnisse, die entweder geringfügig entlohnt (bis 450,00 €/Monat) oder kurzfristig (3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr, ab 01.01.2019: 2 Monate oder 50 Arbeitstage), unabhängig vom Verdienst ausgeübt werden können. Nach dem Teilzeit-und Befristungsgesetz
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