Vielen Rechtsstreitigkeiten liegen unterschiedliche Auffassungen über technische Fragen/Gegebenheiten zugrunde (Z. B.: Ist ein technischer Mangel gegeben? Was sind die technischen Ursachen eines bestimmten Schadensbildes?). Insofern kommt es häufig zu dem Fall, dass vom Gericht zur Beantwortung
Parteigutachten
Interessant ist die kürzlich ergangene Entscheidung des OLG Dresden (4. Zivilsenat), Urteil vom 14.09.2021 – 4 U 1771/20. Dieses Urteil erging zwar nicht im Bauprozess, sondern in einem Arzthaftungsverfahren; beiden Verfahren ist aber gemein, dass der
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