Interessant ist die kürzlich ergangene Entscheidung des OLG Dresden (4. Zivilsenat), Urteil vom 14.09.2021 – 4 U 1771/20. Dieses Urteil erging zwar nicht im Bauprozess, sondern in einem Arzthaftungsverfahren; beiden Verfahren ist aber gemein, dass der
15. November 2021
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