Mit Urteil vom 29.1.2025 – XII ZR 96/23 hat der BGH nochmals bestätigt, dass die kurze Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 Satz 1 BGB von nur 6 Monaten nicht erst zu laufen beginnt, wenn das
Mietverhältnis
In seinem Urteil vom 30. Mai 2024 (65 S 189/23) musste sich das Landgericht Berlin II mit der Frage auseinandersetzen, ob die Vorschrift des § 544 Satz 1 BGB auch auf Mietverträge anzuwenden ist, die zwar
Bekanntlich kann ein Mieter gegen eine ordentliche Kündigung des Vermieters Widerspruch erheben. Der Widerspruch kann aus verschiedenen (Härte-)Gründen im Einzelfall begründet sein. Ist das der Fall, wird das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt; notfalls entscheidet darüber
Der BGH (Urteil vom 31.8.2022 – VIII ZR 132/20) hat entschieden, dass die Regelung des § 548 Abs. 1 BGB den allgemeinen Normen des Verjährungsrechts vorgeht. § 548 Abs. 1 BGB bestimmt: „Die Ersatzansprüche des Vermieters
Nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB kann ein Vermieter ein Mietverhältnis außerordentlich und fristlos kündigen, wenn der Mieter in erheblichen Zahlungsverzug gerät. Letzter ist in zwei Varianten gesetzlich definiert: (1) Der Mieter befindet sich
Manchmal muss es auch im Mietrecht schnell gehen, denn bei Beendigung eines Mietverhältnisses greift für manche Ansprüche eine sehr kurze Verjährungsfrist von nur sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses ein. So müssen in der Regel Schäden
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