Manchmal muss es auch im Mietrecht schnell gehen, denn bei Beendigung eines Mietverhältnisses greift für manche Ansprüche eine sehr kurze Verjährungsfrist von nur sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses ein. So müssen in der Regel Schäden
Januar 1, 2018
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