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Mieter

Haftet ein vermietender Eigentümer für Beschädigungen im (Sonder-)Eigentum anderer, wenn die Ursache – wie zum Beispiel ein unkontrollierter Wasseraustritt – aus seinem Sondereigentum stammt? Pauschal bejahen lässt sich das im Wohnungseigentumsrecht nicht: Diskutiert wird der sogenannte
Wird eine Wohnung den Mietern im unrenovierten Zustand überlassen und befindet sich in einem Formularmietvertrag gleichwohl eine Klausel, dass die Mieter zur Vornahme der turnusgemäßen erforderlichen Schönheitsreparaturen verpflichtet sind, so hat diese Kombination im Regelfall zur