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Miete

Ein Klassiker im Wohnraummietrecht: Der Mieter zahlt seine Miete nicht, gerät dadurch mindestens i.H.v. zwei Monatsmieten in Rückstand. Der Vermieter kündigt daraufhin außerordentlich, hilfsweise zugleich aber auch ordentlich. Daraufhin bezahlt der Mieter die fehlende Miete nach.
Bekanntlich kann ein Mieter gegen eine ordentliche Kündigung des Vermieters Widerspruch erheben. Der Widerspruch kann aus verschiedenen (Härte-)Gründen im Einzelfall begründet sein. Ist das der Fall, wird das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt; notfalls entscheidet darüber
Man kann fast schon sagen seit Jahrzehnten haben sich Juristen aller Couleur gerade bei gewerblichen Mietverträgen abgemüht Klauseln einzubauen, die etwaige Verstöße gegen das strenge Schriftformerfordernis in § 550 BGB heilen sollten. Hintergrund dieser Diskussion ist,