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Mangel

In den meisten deutschen Bundesländern ist landesrechtlich das Instrument der Baulast, einer öffentlich-rechtlichen unwiderruflichen Verpflichtung eines Grundstückseigentümers für ihn und seinen Nachfolger, verankert. Die Baulast wird im Baulastenverzeichnis einer Gemeinde eingetragen und hat nichts mit dem
Nach Ansicht des OLG Hamburg (Urteil vom 16.07.2020 – 8 U 61/19) muss man Dusche und Badewanne ohne plötzliche, unangenehme Temperaturempfindungen benutzen können und vor allem ohne die Angst, sich zu verbrühen. Im entschieden Fall kam