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Kostenvorschuss

Mit Urteil vom 23.03.2023 hat der BGH (V ZR 67/22) endgültig den Anspruch eines Nachbarn abgewiesen, der einen Kostenvorschuss für die Schadensbeseitigung infolge vom Nachbargrundstück eingedrungener Wurzeln geltend gemacht hatte. Grund ist die Systematik des Gesetzes:
Wird eine Wohnung den Mietern im unrenovierten Zustand überlassen und befindet sich in einem Formularmietvertrag gleichwohl eine Klausel, dass die Mieter zur Vornahme der turnusgemäßen erforderlichen Schönheitsreparaturen verpflichtet sind, so hat diese Kombination im Regelfall zur