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Hund

Nach der Trennung eines unverheirateten Paares stritten beide darum, wer die gemeinsam angeschaffte Hündin behalten darf. Das Amtsgericht Lahnstein hatte zunächst ein Wechselmodell angeordnet, wonach der Hund jeweils zwei Wochen bei einem der Ex-Partner leben sollte.
Juristisch betrachtet ist ein Haustier ein Gegenstand. Trennen sich seine Besitzer, gehören die Tiere daher zum aufzuteilenden Hausrat. Doch es sind Lebewesen. Daher stimmte ein Gericht jetzt einem Wechselmodell – wie man es aus dem Familienrecht