Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Suche
Close this search box.

Willkommen auf dem Blog der Rechtsanwälte
Rommelspacher Glaser & Partner

Grundsteuer

Zwischenzeitlich liegen die Urteilsgründe des Finanzgerichts Baden-Württemberg zu den ersten beiden Grundsteuerklagen vor. Die Urteile haben jeweils einen Umfang von 56 Seiten, die Entscheidungsgründe umfassen 34 Seiten. Allein daran erkennt man, welch Umfang diese ganze Thematik
Wir haben hier in diesem Blog bereits mehrfach über die Grundsteuerreform 2025 geschrieben. Bald wird es ernst und es wird feststehen, wieviel Grundsteuer jeder Grundstückseigentümer zukünftig zu zahlen hat. In den nächsten Wochen und Monaten müssen
Wie bereits hier angekündigt wurden die ersten beiden Klagen gegen die neue baden-württembergische Grundsteuer vor dem Finanzgericht in Stuttgart verhandelt. Beide Klagen wurden leider abgewiesen. Somit gaben die Richter der Finanzverwaltung Recht. Allerdings wurde von den
Wie die Pressestelle des Finanzgerichts Baden-Württemberg nun bekannt gab, wurde in zwei Verfahren wegen Grundsteuer nach dem Landesgrundsteuergesetz, Aktenzeichen 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23, zu einer mündlichen Verhandlung am 11. Juni 2024 ab 10
Es liegen endlich die ersten beiden Entscheidungen zur neuen Grundsteuer vor, weitere werden sicherlich bald folgen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat als erstes Gericht in zwei Eilverfahren (AZ. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) ernstliche Zweifel
Die Finanzminister der Länder und des Bundes haben sich darauf geeinigt, die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit zu verlängern. Beschlossen wurde, die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung um drei Monate zu verlängern, statt wie geplant zum 31.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 neue gesetzliche Regelungen geschaffen werden. Langsam wird in Baden-Württemberg die Umsetzung der Grundsteuerreform konkreter. Ab dem 1. Juli 2022 können die