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Mit Urteil vom 27. Februar 2026 (V ZR 219/24) hatte der Bundesgerichtshof über einen Fall zu entscheiden, in dem es zu einer steckengebliebenen Baumaßnahme gekommen war. Der Bauträger hatte die Anlage in Hinblick auf den Ausbau
Mit Urteil vom 23.2.2024 (V ZR 132/23) hat der BGH für Rechtsklarheit gesorgt. Die ersten beiden Leitsätze der Entscheidung lauten: Das ist auch richtig: Es ist zwar verständlich, dass bei Mehrhausanlagen aus verschiedenen Gründen eine möglichst