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Freibetrag

Bereits seit längerem diskutiert die Politik darüber, die Steuerfreibeträge bei der Erbschaftssteuer zu erhöhen. Diese sind seit dem Jahr 2009 unverändert. Sie betragen für Ehe- und Lebenspartner 500.000,00 €, für Kinder 400.000,00 € und für Enkel
Verliebt, verlobt, verheiratet! Oder doch nicht? Für viele Paare ist es nicht selbstverständlich, dass sie trotz gefestigter Beziehung und gegebenenfalls auch schon längerem Zusammenleben die Ehe miteinander schließen wollen. Zahlreiche Lebensformen sind gesellschaftlich und und zum