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Erbschaftsteuer

In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall (BFH-Urteil vom 20.11.2024, Az. II R 38/22) übertrug ein Vater an seine drei Kinder Geschäftsanteile unter Nießbrauchsvorbehalt. Für die Berechnung des Nießbrauchs gibt das Bundesfinanzministerium jedes Jahr anhand der zu
In einem Urteil vom 31.07.2024, II R 20/22, musste der Bundesfinanzhof (BFH) zur Niedrigverzinsung von Verwandtendarlehen und deren erbschaft- und schenkungsteuerlichen Folgen entscheiden. Der dortige Kläger erhielt von seiner Schwester ein Darlehen mit einem Zinssatz von
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 10.07.2024 – II R 31/21 entschieden, dass Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der verstorbene Erblasser bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass
Kinder und Kinder verstorbener Kinder haben grundsätzlich nach ihren Eltern bzw. Großeltern einen erbschaftsteuerlichen Freibetrag von 400.000 €. Kinder der Kinder, also Enkelkinder, jedoch ansonsten nur in Höhe von 200.000 €. Im konkreten Fall wollte eine
Ein immer fortwährendes Streitthema zwishen Finanzamt und Steuerpflichtigem ist die Steuerbefreiung für das Familienheim in der Erbschaftsteuer. Zu diesem Thema erging am 12.07.2023 eine interessante Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen, Az.: 3 K 14/23. Im konkreten Fall
Bereits seit längerem diskutiert die Politik darüber, die Steuerfreibeträge bei der Erbschaftssteuer zu erhöhen. Diese sind seit dem Jahr 2009 unverändert. Sie betragen für Ehe- und Lebenspartner 500.000,00 €, für Kinder 400.000,00 € und für Enkel
Zum 01. Januar 2023 werden die Bewertungen für Immobilien im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungssteuer deutlich erhöht. Hierdurch ist zu erwarten, dass zukünftig auf deutlich mehr übertragenes Vermögen Erbschaft- und Schenkungssteuer zu bezahlen sein wird als
Zum 01.01.2023 droht eine deutliche steuerliche Verschlechterung für die Übertragung von Immobilien durch Erbschaft oder Schenkungen. Die Bundesregierung plant zwar keine Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, möchte aber die Bewertung der Immobilien extrem verschärfen. Das Bewertungsverfahren