Zum 01. Januar 2023 werden die Bewertungen für Immobilien im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungssteuer deutlich erhöht. Hierdurch ist zu erwarten, dass zukünftig auf deutlich mehr übertragenes Vermögen Erbschaft- und Schenkungssteuer zu bezahlen sein wird als
23. Dezember 2022
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