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Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer?

Zum 01. Januar 2023 werden die Bewertungen für Immobilien im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungssteuer deutlich erhöht. Hierdurch ist zu erwarten, dass zukünftig auf deutlich mehr übertragenes Vermögen Erbschaft- und Schenkungssteuer zu bezahlen sein wird als bisher.

Erfreulicherweise gibt es vom Gesetzgeber Anzeichen, dass die bisherigen Frei­be­trä­ge bei der Schenkung- und Erb­schaftsteu­er endlich erhöht werden sollen. Die Freibeträge sind seit 2009 konstant geblieben und es hat kein Inflationsausgleich stattgefunden. Da das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer den Bundesländern zufließt, müssen auch diese dem Vorhaben zustimmen.

Angedacht ist zunächst eine einmalige Erhöhung der Freibeträge um 25 %. Anschließend sollen diese automatisch an die Preissteigerungsrate angepasst werden.

Derzeit hat jedes Kind einen Freibetrag von 400.000 €, Ehegatten untereinander von 500.000 €.

In unserer Kanzlei steht Ihnen zu allen Themen rund ums Erbrecht und Steuerrecht, insbesondere Erbschaftsteuerrecht, Herr Rechtsanwalt und Steuerberater, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Sportrecht, Tobias Rommelspacher zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Besprechungstermin über unser Sekretariat.

Tobias Rommelspacher

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