Problemstellung/Sachverhalt: Ein Bauträger errichtet eine Wohnanlage. Zum Zeitpunkt der Errichtung galt die EnEV 2002. Die Eigentümergemeinschaft reklamiert seit längerer Zeit von dem Bauträger einen Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung i. H. v. rund 150.000,00 € wegen vorhandener Mängel
EnEV
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