Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Adoption sittlich gerechtfertigt ist. Von dieser sittlichen Rechtfertigung kann man insbesondere dann ausgehen, wenn zwischen Annehmenden und Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht. Der Mann hatte seit seiner Kindheit
Adoption
Erwachsenenadoptionen kommen immer wieder vor und werden von mir gerne für meine Mandanten betreut. Die Motivation kann dabei ganz unterschiedlicher Natur sein. Was aber ist, wenn der anzunehmende und der Annehmende sich erst relativ kurze Zeit
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