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Abstandsflächen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 7. Mai 2026 (Az. 5 S 1790/25) eine Baugenehmigung für ein bereits errichtetes Mehrfamilienhaus aufgehoben. Die Entscheidung stärkt den Nachbarschutz im Abstandsflächenrecht. Sie zeigt zugleich, dass historische Bebauungsstrukturen geringere
Öffentlich-rechtliche Normen wie z.B. die Bauordnungen der Länder spielen zwar primär im Verwaltungsrecht eine Rolle. Aber auch vor Zivilgerichten kann man sich über § 823 Abs. 2 BGB auf diese Normen berufen, denn sie gelten als