Nach dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) ist der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums des Familienheims unter Umständen von der Erbschaftsteuer befreit. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist ausschließlich der Erwerb von Eigentum steuerbefreit. Ein bloßer Eigentumsverschaffungsanspruch, zwar gesichert durch eine
Steuerrecht
Dass bei der Erstellung von Testamenten auch immer die steuerliche Seite, insbesondere die erbschaftsteuerliche, betrachtet werden muss, zeigte sich wieder eindringlich an einem aktuellen Fall, welchen das Finanzgericht Münster zu entscheiden hatte (3 K 961/15 Erb). Da
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte ein häufig auftretendes Problem bei einer Steuerhinterziehung und einer Erbengemeinschaft zu entscheiden. Bei dem konkreten Fall hatte der Erblasser viele Jahre ausländische Kapitaleinkünfte dem deutschen Finanzamt nicht erklärt. Einer der Miterben wusste
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