Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Suche
Close this search box.

Willkommen auf dem Blog der Rechtsanwälte
Rommelspacher Glaser & Partner

Steuerrecht

Ein ständiger Streitpunkt zwischen Unternehmern und den Finanzämtern sind Betriebsveranstaltungen jeder Art. Der Bundesfinanzhof (BFH) musste in einer Entscheidung vom 10. Mai 2023 (V R 16/21) über den Vorsteuerabzug für eine betriebliche Weihnachtsfeier entscheiden. Der dortige
Bereits seit längerem diskutiert die Politik darüber, die Steuerfreibeträge bei der Erbschaftssteuer zu erhöhen. Diese sind seit dem Jahr 2009 unverändert. Sie betragen für Ehe- und Lebenspartner 500.000,00 €, für Kinder 400.000,00 € und für Enkel
Veräußert der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner, kann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterfallen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom
Das Hamburger Analyse – institut SWI Finance hat für das Handelsblatt Deutschlands Top-Steuerberater und Top-Wirtschaftsprüfer 2023 ermittelt. Das Testdesign entstand in Kooperation mit der Wirtschaftskanzlei Buschmann Partnerschaft. Mehr als 30.000 Sozietäten und Kanzleien erhielten eine Einladung,
Im Grundsatz können sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommenstuer geltend gemacht werden. Eine gesetzliche Sonderregelung, § 10b Abs. 1 Satz 8 des Einkommensteuergesetzes, schließt jedoch u.a. bei Vereinen
Manche Finanzbeamte schrecken nicht einmal vor dem verfassungsmäßigen Schutz der eigenen Wohnung zurück. So musste sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit folgendem Fall befassen: Ein Steuerpflichtiger machte in seiner Einkommensteuererklärung Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend. Auf
Zum 01. Januar 2023 werden die Bewertungen für Immobilien im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungssteuer deutlich erhöht. Hierdurch ist zu erwarten, dass zukünftig auf deutlich mehr übertragenes Vermögen Erbschaft- und Schenkungssteuer zu bezahlen sein wird als
Zum 01.01.2023 droht eine deutliche steuerliche Verschlechterung für die Übertragung von Immobilien durch Erbschaft oder Schenkungen. Die Bundesregierung plant zwar keine Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, möchte aber die Bewertung der Immobilien extrem verschärfen. Das Bewertungsverfahren