Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Suche
Close this search box.

Willkommen auf dem Blog der Rechtsanwälte
Rommelspacher Glaser & Partner

Familienrecht

Die Scheidung einer Ehe scheitert nicht an einem falschen Datum im Scheidungsbeschluss. Die im Juni 2009 geschlossenen Ehe des Paares wurde 2023 geschieden. Im rechtskräftigen Scheidungsbeschluss stand ein falsches Hochzeitsdatum. Die Frau beantragte zunächst beim Amtsgericht
Leben die Eltern eines Kindes getrennt und leistet der barunterhaltspflichtige Elternteil den Mindestunterhalt nicht, beteiligt sich aber an der Betreuung des Kindes, besteht ein Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nur dann, wenn der
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in dieser Woche die sogenannte Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung von Kindesunterhaltsansprüchen für das Jahr 2024 veröffentlicht. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebendbedarf des Kindes. Damit dieser Bedarf nicht monatlich neu errechnet werden
Es gibt eine Reihe von Kriterien, die darüber entscheiden, ob nach einer Scheidung einer der beiden Partner Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat. Dazu gehören auch Aspekte wie nacheheliche Solidarität und die Verteilung der Kinderbetreuung. Das Ehepaar
Kindergeld ist auf den Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kinds anzurechnen. Verdient das Kind allerdings so viel, dass es keinen Unterhaltsbedarf mehr gibt, hat es keinen Anspruch auf Auszahlung des Kindergelds. Wer das Kindergeld bezieht, darf es behalten.
Leben die Eltern getrennt, aber haben das gemeinsame Sorgerecht, müssen sie bei ‚Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung‘ einvernehmlich entscheiden. Dies gilt auch im Hinblick auf Veröffentlichung von Fotos. Bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung ist bei einem gemeinsamen
Juristisch betrachtet ist ein Haustier ein Gegenstand. Trennen sich seine Besitzer, gehören die Tiere daher zum aufzuteilenden Hausrat. Doch es sind Lebewesen. Daher stimmte ein Gericht jetzt einem Wechselmodell – wie man es aus dem Familienrecht