Problemstellung: Der Eigentümer/Betriebsinhaber landwirtschaftlich genutzter Grundstücke wandte sich im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens gegen eine sog. Außenbereichssatzung, deren Geltungsbereich auch dessen Betriebsgrundstücke einschloss. Dieses Planungsinstrumentarium dient Gemeinden dazu, die Zulässigkeit von Wohnbebauung und Ansiedlung kleinerer Handwerks- und
Architektenrecht
Die auf Dachflächen angebrachte Photovoltaikanlagen werden oftmals als störend für das Ortsbild wahrgenommen. Da solche Anlagen nach den meisten Landesbauordnungen verfahrensfrei sind, stellt sich die Frage, ob einem entsprechenden „Wildwuchs“, durch sog. Gestaltungssatzungen begegnet werden kann.
Der Fall: Ein Bauträger nimmt den von ihm mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten wegen Mängel und Defiziten der Bauausführung in Anspruch. Er reklamiert Kosten, die zur Beseitigung der sich aus einem Gutachten ergebenen Mängel notwendig sind.
Über diese, in der Baupraxis immer wieder auftretende Konstellation hatte das OLG Hamm in einer Entscheidung vom 13.07.2017 (Az. 24 U 117/16) zu befinden. Im Einzelnen ging es um Folgendes: Der Auftraggeber hatte (gemäß § 4
Mit folgendem Sachverhalt hatte sich das OLG München in einer Beschlusssache vom 17.08.2019 (Az.: 13 U 3724/17) zu befassen: Ein Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Zimmerei- und Holzbauarbeiten für den Neubau eines Einfamilienhauses. Nicht ausdrücklich vereinbart wird die Erstellung
Mit dieser in Bauprozessen immer wieder auftauchende Fragestellung hatte sich das OLG Düsseldorf im Rahmen seiner Entscheidung vom 09.11.2018 (Az.: 22 U 91/14) zu befassen. Der Sachverhalt ist kurz geschildert: Die Parteien streiten über die Eignung
Wann beginnt die Verjährung? Mit dieser Fragestellung hatte sich das OLG Düsseldorf in einer Entscheidung vom 11.03.2016 zu befassen. Es ging um folgenden Sachverhalt: Der Auftraggeber (AG) nimmt den Auftragnehmer (AN) auf der Grundlage eines VOB/B-Vertrages
Erwähnenswert ist der neuerliche Beschluss des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 12.04.2018 (Az. V ZR 153/17), mit welchem der BGH die Rechte der Parteien im „Sachverständigenprozess“ gestärkt hat. Die beiden Leitsätze der Entscheidung lauten: „1. Betrifft
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