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Arbeitsrecht

Unter der Arbeitszeit versteht man die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit, ohne die Ruhepausen (vgl. § 2 Abs. 1 ArbZG). Diese beträgt höchstens 8 Std/Tag und 48 Std/Woche. Folgende Tätigkeiten gehören zur Arbeitszeit:
Bislang war es die Pflicht eines erkrankten Mitarbeiters, seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen und eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung in Papierform vorzulegen. Seit dem 1.1.2023 müssen nun die Arbeitgeber selbst aktiv
Haben Arbeitnehmer im Laufe einer mehrjährigen Beschäftigung ihren Jahresurlaub nicht vollständig genommen und so über die Jahre zum Teil erhebliche Urlaubsansprüche angesammelt, stellt sich spätestens im Kündigungsschutzprozess die Frage, in welchem Umfang hier finanzielle Abgeltungsansprüche bestehen.
Bei Konflikten im Arbeitsverhältnis ist dem Arbeitgeber meist daran gelegen, die bestehenden Probleme mit dem Mitarbeiter in einem gemeinsamen Personalgespräch zu erörtern. Der Mitarbeiter als „schwächere“ Partei empfindet eine solche offene Konfrontation mit seinem Arbeitgeber oftmals
Gemäß § 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns. Zum persönlichen Anwendungsbereich gehören auch Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes,