Das Hamburger Analyse – institut SWI Finance hat für das Handelsblatt Deutschlands Top-Steuerberater und Top-Wirtschaftsprüfer 2023 ermittelt. Das Testdesign entstand in Kooperation mit der Wirtschaftskanzlei Buschmann Partnerschaft. Mehr als 30.000 Sozietäten und Kanzleien erhielten eine Einladung,
Rechtsanwalt & Steuerberater Tobias Rommelspacher
Im Grundsatz können sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommenstuer geltend gemacht werden. Eine gesetzliche Sonderregelung, § 10b Abs. 1 Satz 8 des Einkommensteuergesetzes, schließt jedoch u.a. bei Vereinen
Manche Finanzbeamte schrecken nicht einmal vor dem verfassungsmäßigen Schutz der eigenen Wohnung zurück. So musste sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit folgendem Fall befassen: Ein Steuerpflichtiger machte in seiner Einkommensteuererklärung Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend. Auf
Zum 01. Januar 2023 werden die Bewertungen für Immobilien im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungssteuer deutlich erhöht. Hierdurch ist zu erwarten, dass zukünftig auf deutlich mehr übertragenes Vermögen Erbschaft- und Schenkungssteuer zu bezahlen sein wird als
Zum 01.01.2023 droht eine deutliche steuerliche Verschlechterung für die Übertragung von Immobilien durch Erbschaft oder Schenkungen. Die Bundesregierung plant zwar keine Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, möchte aber die Bewertung der Immobilien extrem verschärfen. Das Bewertungsverfahren
Die Finanzminister der Länder und des Bundes haben sich darauf geeinigt, die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit zu verlängern. Beschlossen wurde, die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung um drei Monate zu verlängern, statt wie geplant zum 31.
In der erbrechtlichen Beratung spielt immer eine große Rolle, wie man für eines oder mehrere Kinder den Pflichtteil vermeiden oder zumindest minimieren kann. Dies ist nach deutschem Recht kaum möglich, was der Bundesgerichtshof (BGH) wieder einmal
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll einem zur gesetzlichen Erbfolge berufenen Abkömmling, der den Erblasser in besonderer Weise unterstützt hat, ein Ausgleich für an den Erblasser erbrachter Leistungen gewährt werden, soweit ein solcher Ausgleich nicht bereits
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