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Rechtsanwalt Dr. Boris Mattes

Bei Anfechtungsklagen im Wohnungseigentumsrecht stellen die Verfahrenskosten grundsätzlich Kosten der Verwaltung gemäß § 16 II 1 WEG dar und sind somit auf alle Miteigentümer umzulegen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass wenn ein einzelner Wohnungseigentümer Anfechtungsklage erhebt,
BGH, Beschluss vom 18. April 2024 – V ZB 51/23 Das Gesetz und die Gerichte wollen Minderjährige vor rechtlichen Nachteilen schützen. Dies gilt gerade auch für Immobiliengeschäfte, weil das Eigentum nicht nur Vorteile, sondern auch Pflichten
Ein um das andere Mal hat der Bundesgerichtshof in den vergangenen Jahren entschieden, dass formularvertragliche Quotenabgeltungsklauseln unwirksam sind, so auch jüngst (BGH, Urteil vom 6. März 2024, Az. VIII ZR 79/229). Doch dies führt nicht zu
Wer den Vorteil hat, bezahlt auch (allein) Auch bei der Verteilung von Kosten haben die Wohnungseigentümer einen weiten Ermessensspielraum. Zum Beispiel ist die Änderungen des Umlageschlüssels denkbar (trotz Abweichen vom gesetzlichen Verteilungsschlüssel oder einer Vereinbarung), wonach
Heute einmal in aller Kürze zwei sehr prägnante Leitsätze einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Beruft der Mieter sich auf die Unwirksamkeit einer formularvertraglichen Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen unter dem Gesichtspunkt, dass ihm die