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Rechtsanwalt Dr. Eugen Kalthoff

Es gibt einmal wieder neue Rechtsprechung zu sehr alten Paragraphen. Der BGH hat sich mit Urteil vom 11.06.2021 – V ZR 234/19 zu § 910 BGB geäußert. Dieser ist mit „Überhang“ betitelt und lautet: Der Eigentümer
Nach Ansicht des OLG Hamburg (Urteil vom 16.07.2020 – 8 U 61/19) muss man Dusche und Badewanne ohne plötzliche, unangenehme Temperaturempfindungen benutzen können und vor allem ohne die Angst, sich zu verbrühen. Im entschieden Fall kam
Erwähnenswert ist der neuerliche Beschluss des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 12.04.2018 (Az. V ZR 153/17), mit welchem der BGH die Rechte der Parteien im „Sachverständigenprozess“ gestärkt hat. Die beiden Leitsätze der Entscheidung lauten: „1. Betrifft
Mit Urteil vom 30.5.2018 – VIII ZR 220/17 hat der BGH seine Rechtsprechung zur Abrechnung von Betriebs-/Nebenkosten geändert. Der Leitsatz der Entscheidung lautet: „Sofern und soweit Betriebskosten nach gesetzlichen Vorgaben (vgl. etwa § 556 a I BGB;