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Rechtsanwalt Dr. Eugen Kalthoff

Mit Urteil vom 08.07.2022 – V ZR 202/21 hat der BGH endlich eine lang diskutierte Frage geklärt: Seit Inkrafttreten der WEG-Reform zum 01.12.2020 steht im neuen Gesetz, dass die Gemeinschaft, sofern sie keinen Verwalter hat, durch
Sehr geehrte Leser des Blogs,in meiner Praxis werde ich immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob Wohnungseingangstüren, also die Abschlusstüren einzelner Wohnungen hin zum Hausflur eines als WEG organisierten Mehrparteienhauses, zum Sonder- oder zum Gemeinschaftseigentum gehören.
Der BGH hat mit Urteil vom 08.05.2021 – V ZR 24/20 (KG) [beck-online] einen Fall entschieden, in welchem der Verkäufer einer Immobilie Kenntnis davon hatte, dass Bauleistungen am Gebäude in Schwarzarbeit erbracht worden sind. Der Käufer