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Rechtsanwalt Walther Glaser

Der Pflichtenkreis des Architekten im Rahmen der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 des Leistungsbildes Gebäude nach § 34 HOAI) war Gegenstand einer Entscheidung des OLG Hamburg vom 27.11.2020 (Az.:  8 U 147/19).  Das Gericht hatte über folgenden Sachverhalt
Über nachfolgenden Sachverhalt hatte das Landgericht Baden-Baden in einer Entscheidung vom 21.06.2021 (Az.: 3 O 344/20) zu befinden: Die Erwerber eines Reihenhauses verlangen gegenüber dem Bauunternehmer die Herausgabe von Unterlagen zu dem Bauvorhaben; in concreto sämtliche
Eine neue Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 29.09i.2021 – 2 S 23/21) bestätigt, von Phänomen „Tiny House“ was überwiegend Konsens in Literatur und Rechtsprechung ist. Es ging um Folgendes: Die Baurechtsbehörde untersagt dem Bauherrn im
Über nachfolgende Fallgestaltung hatte das OLG Frankfurt (Urt. v. 05.07.2021 – 29 U 110/20) zu entscheiden: In den Jahren 2008 bis 2009 ließ eine Kommune den Erweiterungsbau einer Schule errichten. Es zeigten sich zeitnah nach der
STRENG VERBOTEN! Erstaunlicherweise kommt es immer wieder vor, dass Architekten Bauherren im Zusammenhang mit Widerspruchsverfahren vertreten. Die Gründe für ein solches – oftmals eigeninitiatives – Vorgehen von Architekten sind vielschichtig. Im Einzelfall mag der befasste Architekt,
Das OLG Nürnberg hatte sich in einem Berufungsverfahren (Az.: 2 U 2751/19) mit folgender Problemstellung zu befassen: Ein Architekt macht nach erfolgter Kündigung durch den Bauherrn Vergütung für erbrachte und noch nicht erbrachte Architektenleistungen geltend. Gegen
Mit dieser Problematik hatte sich das OVG Niedersachsen im Rahmen einer Beschlussentscheidung vom 25.03.2021 (Az.: – 1 LA 49/20) zu befassen; der Sachverhalt: Ein Eigentümer eines zuvor als Restaurant genutzten Gebäudes lässt dieses in Appartements umbauen,
Die Aussage in der Überschrift postuliert das OLG Saarbrücken in einer Entscheidung vom 27.01.2021 (Az.: 2 U 39/20). Es ging um folgendes: Der klagende Architekt verlangt die Bezahlung restlichen Honorars. Dem hält der Bauherr entgegen, die