Diese Fragestellung ist gleichermaßen für Architekten wie Bauherren (haftungs-)relevant. Hiermit hatte sich das OLG Stuttgart in einer Entscheidung vom 30.09.2022 – 10 U 12/2022 – zu befassen: Worum ging es? Der vom Bauherren verklagte Architekt war
Rechtsanwalt Walther Glaser
Über diese Fragestellung wird in der Praxis oft diskutiert und gestritten. Hierzu hat sich nun das OVG Nordrhein-Westfalen in einer bemerkenswert klaren Beschlussentscheidung vom 11.10.2022 (Az.: 2 B 947/22) positioniert: Zum Sachverhalt: Der Eigentümer eines ohne
Grundsätzlich gilt, dass dem Werkunternehmer keine Prüf- und Hinweispflichten in Bezug auf nachfolgende bzw. sog. Anschlussgewerke trifft. Gilt dieser Grundsatz einschränkungslos? Mit dieser Problemstellung hatte sich das OLG Oldenburg in einer Entscheidung vom 24.03.2022 (Az.: 14
Mit der Frage von Hinweispflichten eines Auftragnehmers hatte sich das OLG Dresden in einer Entscheidung vom 07.12.2021 (Az.: 6 U 1716/21) zu befassen. Die Fallkonstellation: Der Unternehmer (AN) bot dem Auftraggeber Leistungen für den Abriss eines
So entschieden durch das OLG Zweibrücken in einer Entscheidung vom 29.03.2022 (Az.: 5 U 52/21). Der Sachverhalt: Ein privater Auftraggeber beauftragt einen Unternehmer mit Maler- und Stuckateurarbeiten an einem Neubau. Der Unternehmer verlangt die Stellung einer
Das am 25.08.2022 vorgelegte Zahlenwerk des statistischen Bundesamtes weist einen Rückgang der Auftragseingänge im sogenannten Bauhauptgewerbe im Kalendermonat 06/2022 real um 13 % gegenüber dem Vorjahreswert aus. Besonders deutlich fällt der Rückgang im Hochbau (mit ca.
Mit der Frage der Erstattungsfähigkeit von als „Schwarzarbeit“ ausgeführter Mängelbeseitigungsmaßnahmen hatte sich das OLG Schleswig in einer Entscheidung vom 30.04.2019 (7 U 152/18) zu befassen. Es ging um Folgendes: Der Auftragnehmer (AN) sollte auf der Grundlage
Mit folgendem Sachverhalt/folgender Problemstellung hatte sich der VGH Bayern im Rahmen einer Beschluss Entscheidung vom 13.05.2022 (1 ZB 21.2603) zu befassen: Das Landratsamt erteilt dem Rechtsvorgänger des Eigentümers einen Bauvorbescheid für die Errichtung von 3 Wohngebäuden
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