Die erfolglose Wohnungssuche über 4 Jahre kann bei der Abwägung dem Kündigungsinteresse des Vermieters überwiegen. Der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf, um seine pflegebedürftige Mutter in der Mietwohnung unterzubringen. Das berechtigte Interesse liegt unproblematisch vor. Doch auch
1. November 2024
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